Mit Einführung der Energieeinsparverordnung zum 1. Februar 2002 wurde zur Senkung des Energieverbrauchs die Nachrüstung von Altimmobilien unter bestimmten Voraussetzungen verbindlich vorgeschrieben.
Diese Nachrüstverpflichtungen betreffen das Leitungsnetz, die obersten Geschoßdecken und den Heizkessel. Außerdem wurden verbindliche Vorschriften für eventuelle Renovierungen erlassen. Auch hier sind künftig Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zu beachten.
Um beim Kauf einer Immobilie das Risiko nicht einkalkulierter aber vorgeschriebener Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich über die Nachrüstverpflichtungen beraten zu lassen. Dies gilt auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen in größeren Altbauten. Ein Austausch des Heizkessels und die damit verbundenen Maßnahmen können die vorhandenen Renovierungsrücklagen schnell zum Schmelzen bringen.
Wir begleiten Sie bei eventuellen Ortsterminen und sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang Sie Mittel für die vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen in Ihrer Finanzierung berücksichtigen müssen.